Der Notartermin

Ablauf des Notartermins

Der Notar kümmert sich um den Entwurf des Kaufvertrags. Dieser Entwurf muss Ihnen durch den Notar 14 Tage vor dem Termin der Beurkundung zugestellt werden, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, Sie haben 14 Tage Zeit, den Entwurf zu lesen und alle Fragen oder Wünsche mit dem Notar zu besprechen und zu klären.

Sollte die Immobilie noch mit Hypotheken oder Grundschulden belastet sein, werden diese in den meisten Fällen beim Notartermin gelöscht. Natürlich kann sich der Käufer aber auch dafür entscheiden, die Darlehen des Verkäufers bei dessen Kreditinstitut zu übernehmen. Dem muss das jeweilige Kreditinstitut allerdings vorab zustimmen.

Inhalt des Kaufvertrags

  • Angaben zu den Vertragsparteien
  • Genaue Bezeichnung der Immobilie (Lage, Anschrift, Grundbuchnummer, Grundbuchauszug)
  • Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten (Termin, (Notarander-) Konto, Verzugszinsen) und Übergabetermin
  • Gewährleistungsansprüche (z.B. bei bekannten Mängeln) bzw. Ausschluss der Sachmängelhaftung
  • Kostentragungsvereinbarung (u.a. von Notar, Makler und Amtsgericht/ Grundbuchamt)
  • Nebenabreden (z.B. Übergabe von Mobiliar, Einbauten oder Renovierungsleistungen)
Natürlich können Sie vorab auftretende Fragen mit mir in Ruhe besprechen und selbstverständlich begleite ich Sie als zuverlässiger Partner bei dem anstehenden Notartermin.