Vertragsverhandlung
Ist die Kaufentscheidung getroffen, folgt die Vertragsverhandlung.
Die Vertragsverhandlung beinhaltet allerdings deutlich mehr, als die Identifizierung der preislichen Schnittstelle zwischen dem Käufer und Verkäufer. Zunächst müssen alle Fragen zwischen Verkäufer und Käufer über die Beschaffenheit von Grundstück und Gebäude geklärt werden.
Oft weisen Grundstücke Lasten und Beschränkungen (Abt. 2 im Grundbuch) auf, zu deren Löschung die Einbeziehung weiterer Parteien in die Verhandlung notwendig ist. Je nach Umfang der Problematik können sich die Verhandlungen über mehrere Monate hinziehen und ggf. ein Scheitern eines Vertragsabschlusses zur Folge haben. Um dieses zu verhindern, wird das Verkaufsobjekt sorgfältig von mir überprüft, um Belastungen und Beschränkungen frühzeitig identifizieren und anschließend beseitigen zu können.
Die anschließende Preis- und Vertragsverhandlung wird in Absprache mit Ihnen geführt. Die rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen sind dann gelöst, sodass dann neben dem Kaufpreis auch eine Einigung über einen möglichen Übergabetermin, die Zahlungsmodalitäten und weitere objektspezifische Eigenschaften, die einer Erwähnung im Kaufvertrag bedürfen, erzielt wird. Nur wenn beide Parteien über die Konditionen einig sind, ist ein positiver Vertragsabschluss möglich.